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Durch unser eigenes Fassadengerüst werden wir allen Kundenaufträgen bezüglich Termineinhaltung und Flexibilität gerecht. Gerne stellen wir auch Ihnen, bei Auftragserteilung ein für Ihr Bauvorhaben benötigtes Gerüst kostengünstig zur Verfügung. Mit unserem vielfältigen Fachwissen, Flexibilität und einem Gespür für das Machbare errichten wir Ihnen ein sicheres, den geltenden Vorschriften entsprechendes Gerüst.
Für Neubau und Renovierung empfehlen wir Ihnen Fassadengerüste mit einer Breite von 0,73m. Je nach Einsatz, werden diese bis Lastklasse 3 von uns montiert und vorgehalten. Um Vor- und Rücksprünge in Fassaden vorschriftsmäßig zu umrüsten, werden Konsolen in unterschiedlichen Größen sowie Belaglängen von 0,73 m bis 3,05m eingesetzt. Größere Überbrückungen und Lastübertragungen werden mit Gitterträgern oder Stahlträgern ausgeführt.
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Allgemeine Geschäftsbedinungen:
Es gelten, soweit nachstehend nichts anders vereinbart, die entsprechenden Bestimmungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), die DIN 18451 (Richtlinien für Vergabe und Abrechnung bei Gerüstarbeiten) bezeichneten Regelungen, die für das Gerüstgewerbe geltenden DIN-Normen, die technischen Vorschriften sowie die Unfallverhütungsvorschriften, sämtlich in der jeweils gültigen Fassung als Vertragsgrundlage.
Die Gerüste dürfen nur für den in der Bestellung und im Angebot angegebenen Zweck verwendet werden. Eine konstruktive Veränderung der Gerüste dürfen nur durch unsere Firma oder nach Absprache vorgenommen werden. Jede eigenmächtige Veränderung des Gerüstes sowie am Gerüst ist unzulässig. Verboten ist insbesondere das Entfernen oder Umsetzen von Verankerungen und Verstrebungen, das Anbringen von Aufzügen und Planen, das Untergraben der Gerüste und dergleichen.
Die Ankerlöcher werden von uns mit weißen Kunststoffabdeckungen oder weißem Acryl verschlossen. Andere Schließungen müssen bauseits erbracht werden und sind im Preis nicht enthalten. Für spätere Verfärbungen der Verschlüsse (Kunststoffkappen, Acryl, etc.) übernehmen wir keine Haftung.